Merkblatt zur Borkenkäferbekämpfung durch …
Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten (§ 4 Abs. 3 VVB). Empfohlen werden zwei leistungs- und reaktionsfähige, über 16 Jahre alte Personen, die mit geeigneten Löschgeräten (z.B. Wassertank, Spaten, Schaufel) ausgestattet sind. Beim Verlassen der Feuerstätte müssen Feuer und Glut erloschen sein (kein Rauchen mehr! § 4 Abs. 3 VVB).