Gefährliche Abfälle | Saarland.de
Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können, sind gefährlich.. Nach § 3 Abs. 8 KrW-/AbfG sind gefährliche Abfälle durch Rechtsverordnung nach § 41 Satz 2 zu bestimmen. Im Europäischen Abfallverzeichnis ...